Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Die durch das Gesetz eingeräumte Parteistellung der Konkurrenten im Verfahren zur Erteilung einer Apothekenkonzession umfaßt auch das Recht, geltendzumachen, eine Konzession hätte mangels Vorliegens des Ausnahmetatbestandes des § 15 ApG iVm § 46 Abs 2 ApG nicht ohne Feststellung eines Bedarfes iSd § 10 ApG erteilt werden dürfen.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100003.X03Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2008