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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Stmk GVG über die Genehmigungspflicht der Begründung eines Zweitwohnsitzes mangels unmittelbarer Betroffenheit des an einem Kauf interessierten AntragstellersRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §12 bis §21 Stmk GVG 1993, LGBl 134/1993, hinsichtlich der Genehmigungspflicht der Begründung eines Zweitwohnsitzes.
Entgegen seinen Ausführungen ist der Antragsteller durch die von ihm bekämpften Bestimmungen nicht aktuell betroffen. Da nach seinem eigenen Vorbringen Vertragsverhandlungen über eine allgemeine Kontaktaufnahme gar nicht hinausgediehen sind, konnte er nicht dartun, daß er durch die von ihm bekämpften Bestimmungen nicht nur potentiell, sondern auch aktuell beeinträchtigt wäre. Der Antrag erweist sich somit mangels unmittelbarer Betroffenheit des Antragstellers als unzulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Grundverkehrsrecht, Wohnsitz Zweit-European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:G174.1994Dokumentnummer
JFR_10058871_94G00174_01