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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Einem "Nachbarapotheker" - gleiches gilt für hausapothekenführende Ärzte, die dem in § 48 Abs 2 ApG iVm § 29 Abs 4 ApG und § 29 Abs 5 ApG umschriebenen Personenkreis angehören - kann die durch das Gesetz eingeräumte Stellung als Partei eines Konzessionsverfahrens nicht dadurch entzogen werden, daß die Behörde zu Unrecht das verkürzte Verfahren angewendet hat (Hinweis E 24.4.1995, 95/10/0016).
Schlagworte
Gesundheitswesen ApothekenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100003.X01Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2008