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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Mitbewerber iSd § 49 Abs 1 ApG sind nicht nur die um denselben Standort konkurrierenden Bewerber, sondern auch jene Bewerber, deren Anträge im Hinblick auf ein teilweises Überschneiden des potentiellen Kundenkreises solcherart konkurrieren, daß die Erteilung der einen Apothekenkonzession ein Absinken des Potentials für den anderen Standort unter die Zahl von 5500 zu versorgenden Personen zur Folge hätte (Hinweis E 30.8.1994, 90/10/0129, VwSlg 14103 A/1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100008.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017