RS Vwgh 1996/11/7 95/06/0244

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Veröffentlicht am 07.11.1996
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42;
BauG Vlbg 1972 §30;
BauRallg;

Rechtssatz

Bringen die Nachbarn im erstinstanzlichen Verfahren zum Ausdruck, "gegen die Erhöhung" des Nachbargebäudes zu sein, haben sie nicht die Verletzung in einem subjektiven öffentlichen Recht geltend gemacht und somit keine dem Gesetz entsprechende Einwendung erhoben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060244.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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