RS Vwgh 1996/11/7 96/06/0220

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1996
beobachten
merken

Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
AVG §8;
BauG Stmk 1995 §119 Abs2;
BauO Stmk 1968 §3 Abs1;
BauO Stmk 1968 §61;

Rechtssatz

Verfahren, die durch Anträge auf Zustellung bereits rechtskräftiger Bescheide von Personen ausgelöst werden, die der Auffassung sind, sie hätten in diesen Verfahren als Partei beigezogen werden müssen, müssen jenen Verfahren zugerechnet werden, die zur Erlassung der begehrten Bescheide geführt haben (hier: Widmungsverfahren nach der Stmk BauO 1968).

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060220.X01

Im RIS seit

08.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten