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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31985L0337 UVP-RL;Rechtssatz
Für die Frage der Anwendung der Richtlinie 85/337 EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist maßgebend, ob das jeweilige Verfahren, in welchem allenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der Richtlinie durchzuführen wäre, zum Zeitpunkt des Ablaufes der Umsetzungsfrist bereits eingeleitet war (vgl das Urteil des EuGH vom 11.8.1995, Rs C-431/92, und im gleichen Sinne wie hier den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7.3.1996, 4 B 254 95, Natur und Recht 1996, 405). Auch aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt sich daher nicht die Notwendigkeit, über den Wortlaut des § 46 Abs 4 UVPG 1993 hinaus von der Anwendbarkeit etwaiger unmittelbar anwendbarer Normen der UVP-Richtlinie der EG auszugehen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 692J0431 Wärmekraftwerk Grosskrotzenburg;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060239.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017