RS Vwgh 1996/11/7 95/06/0239

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1996
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
001 Verwaltungsrecht allgemein
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
59/04 EU - EWR
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

EURallg;
EWR-Abk;
UVPG 1993 §46 Abs1;
UVPG 1993 §46 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Verhältnisses von EWR-Recht zu den Vorschriften des UVPG 1993 geht es nicht um die Frage, welche Wirkung das EWR-Abk auf früheres innerstaatliches Recht ausgeübt hat (hier ist von Derogation auszugehen; Hinweis E 24.11.1994, 94/16/0192, und Urteil des OGH vom 4.10.1994, 4 Ob 88/94), sondern um die Frage, ob den Vorschriften des EWR-Abk (wie den Vorschriften des EG-Rechtes aufgrund des Beitrittes Österreichs zur EU) gegenüber innerstaatlichem Recht auch ein Vorrang dahingehend zukommt, daß das EWR-Recht auch einen Anwendungsvorrang gegenüber späterem, entgegenstehenden innerstaatlichen Recht genießt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060239.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten