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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallg;Rechtssatz
Bei der Beurteilung des Verhältnisses von EWR-Recht zu den Vorschriften des UVPG 1993 geht es nicht um die Frage, welche Wirkung das EWR-Abk auf früheres innerstaatliches Recht ausgeübt hat (hier ist von Derogation auszugehen; Hinweis E 24.11.1994, 94/16/0192, und Urteil des OGH vom 4.10.1994, 4 Ob 88/94), sondern um die Frage, ob den Vorschriften des EWR-Abk (wie den Vorschriften des EG-Rechtes aufgrund des Beitrittes Österreichs zur EU) gegenüber innerstaatlichem Recht auch ein Vorrang dahingehend zukommt, daß das EWR-Recht auch einen Anwendungsvorrang gegenüber späterem, entgegenstehenden innerstaatlichen Recht genießt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060239.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017