RS Vwgh 1996/11/7 95/06/0060

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Veröffentlicht am 07.11.1996
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §38;
BergG 1975 §143;
BergG 1975 §238 Abs5;
ROG Stmk 1974 §50a;

Rechtssatz

Es ist Sache der Baubehörde, in einem Verfahren zur Erlassung eines Auftrages gem § 50a Stmk ROG das Vorliegen der Voraussetzungen des § 238 Abs 5 BergG als Vorfrage (selbständig) zu prüfen und hiezu die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Einem Bescheid der Berghauptmannschaft, mit welchem gem § 143 BergG ein Hauptbetriebsplan für bestimmte Zeiträume genehmigt wurde, kommt eine Bindungswirkung betreffend diese Vorfrage nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060060.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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