RS Vwgh 1996/11/8 96/02/0325

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Veröffentlicht am 08.11.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/09 90/02/0010 1

Stammrechtssatz

§ 89a Abs 2a StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020325.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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