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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/02/0361Rechtssatz
Aus der Sicht des vorliegenden Beschwerdefalls bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 32 Abs 2 und § 32 Abs 3 FrG 1993. Inbesondere ist die Überprüfung einer rechtswidrigen Zurückweisung durch eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS (und in der Folge vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts) möglich. § 32 Abs 3 FrG 1993 ist lediglich hinsichtlich seines zweiten Satzes (Eintragung der Zurückweisung im Reisedokument des Fremden) präjudiziell.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020360.X02Im RIS seit
03.04.2001