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L2 DienstrechtNorm
B-VG Art21 Abs2Leitsatz
Aufhebung einer landesrechtlichen Regelung des Kündigungsschutzes von Vertragsbediensteten einer Gemeinde unter Hinweis auf die Aufhebung der gleichlautenden Regelung für LandesbediensteteRechtssatz
Der erste Halbsatz ("Nach mindestens zwanzigjähriger ununterbrochener Dienstzeit bei der Gemeinde,") in §135 Abs1 des Vlbg GemeindebedienstetenG, Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die Neukundmachung des Vlbg GemeindebedienstetenG, Vorarlberger LGBl. Nr. 49/1988, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Hinweis auf die Aufhebung der gleichlautenden Bestimmung des §132 Abs1 Vlbg LandesbedienstetenG mit E v 10.03.94, G197/92.
Schlagworte
Dienstrecht, Vertragsbedienstete, KündigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:G186.1994Dokumentnummer
JFR_10058799_94G00186_01