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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/07/08 94/02/0112 2Stammrechtssatz
War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem § 89a Abs 7 StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020325.X04Im RIS seit
12.06.2001