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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §94 Abs2;Rechtssatz
Auch dann, wenn der Anspruch auf Ausgleichszulage nicht dem antragstellenden Fremden unmittelbar, sondern dem gem § 94 Abs 2 ABGB unterhaltspflichtigen Ehegatten aus dessen Pensionsberechtigung aus eigener Pensionsversicherung zusteht, ist dieser Anspruch auf Ausgleichszulage bei der Prüfung der Frage, ob der Unterhalt des Fremden gesichert ist, zu berücksichtigen (Hinweis E 14.12.1995, 95/19/0456).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190401.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009