RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0206

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §39 Abs1;
GewO 1994 §39 Abs2;

Rechtssatz

Eine entsprechende Betätigung iSd § 39 Abs 2 GewO 1994 kann nur angenommen werden, wenn die Erwartung gegeben ist, daß der Geschäftsführer nach den objektiv gegebenen Rahmenbedingungen in der Lage sein werde, der ihm obliegenden, sich aus der Natur des BETREFFENDEN Gewerbes ergebenden Kontrolltätigkeit zur Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften des Gewerbes nachzukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040206.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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