Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §54;Rechtssatz
Auch bei der Augenscheinsverhandlung iSd § 356 GewO 1994 handelt es sich wie bei einem Lokalaugenschein gem § 54 AVG um eine Besichtigung der Örtlichkeit durch die Beh zur Aufklärung der Sache auf Antrag oder von Amts wegen, nötigenfalls unter Zuziehung von Sachverständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040166.X02Im RIS seit
11.07.2001