RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0166

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §54;
GewO 1994 §356;

Rechtssatz

Auch bei der Augenscheinsverhandlung iSd § 356 GewO 1994 handelt es sich wie bei einem Lokalaugenschein gem § 54 AVG um eine Besichtigung der Örtlichkeit durch die Beh zur Aufklärung der Sache auf Antrag oder von Amts wegen, nötigenfalls unter Zuziehung von Sachverständigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040166.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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