Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Der Umstand, daß die belangte Behörde den Bf nicht erreichen konnte, stellt allein noch keinen Grund dafür dar, von der Gewährung des Parteiengehörs abzusehen.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040074.X01Im RIS seit
20.11.2000