RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0074

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die belangte Behörde den Bf nicht erreichen konnte, stellt allein noch keinen Grund dafür dar, von der Gewährung des Parteiengehörs abzusehen.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040074.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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