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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß eine andere Behörde als die Erstbehörde der Partei mitteilen kann, daß ihr "Ansuchen abgelehnt worden sei", muß die Partei schließen, daß ein zur rechtsgültigen Erlassung eines Bescheides notwendiger Zustellvorgang stattgefunden hat. Im Beschwerdefall fiel daher ab dem Zeitpunkt der ladungsgemäßen Vorsprache beim zuständigen Polizeikommissariat das Hindernis der Unkenntnis vom Zustellvorgang weg.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190392.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019