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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/1646Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1994/01/26 93/01/1372 2Stammrechtssatz
Ist der Vertreter des Bf zur Beschwerdeerhebung ermächtigt, so hindert der Umstand, daß diesbezüglich auf Grund eines Versehens nicht noch vorher ein Kontakt mit dem Bf hergestellt werden konnte, nicht daran, die Beschwerdefrist einzuhalten. (Hinweis E 29.4.1993,93/12/0030-0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996191645.X01Im RIS seit
03.04.2001