RS Vwgh 1996/11/12 95/19/0983

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein "entschuldbarer Irrtum" über das Datum der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides bewirkt nicht die Ungültigkeit des Zustellvorganges und ist daher für die Berechnung der Rechtsmittelfrist ohne Bedeutung.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190983.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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