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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Ein "entschuldbarer Irrtum" über das Datum der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides bewirkt nicht die Ungültigkeit des Zustellvorganges und ist daher für die Berechnung der Rechtsmittelfrist ohne Bedeutung.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190983.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.11.2010