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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/19/0949Rechtssatz
Der Wiedereinsetzungswerber hat zur Glaubhaftmachung des behaupteten Wiedereinsetzungsgrundes im Wiedereinsetzungsantrag LADUNGSFÄHIGE Adressen der zur Bescheinigung seines Vorbringens geführten Personen anzugeben, widrigenfalls dem Wiedereinsetzungsantrag nicht stattzugeben ist.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantragesrechtswidrig gewonnener BeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996190948.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2014