RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0166

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §359b;

Rechtssatz

Beim Verfahren nach § 359b GewO 1994 handelt es sich um ein vom Verfahren nach § 356 GewO 1994 grundsätzlich verschiedenes in dem vom Gesetz die Parteienstellung unterschiedlich geregelt ist. Eine im Verfahren nach § 356 GewO 1994 erworbene Parteistellung wirkt daher in einem daran anschließenden Verfahren nach § 359b GewO 1994 nicht fort.

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040166.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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