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50/01 GewerbeordnungNorm
BefNwV Masseure 1993 §5 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/04/0195 2Stammrechtssatz
Die hinreichende tatsächliche Befähigung eines Nachsichtswerbers darf nicht deshalb verneint werden, weil dieser nicht solche Verwendungszeiten nachgewiesen hat, wie sie als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung bzw Befähigungsnachweisprüfung gefordert werden (Hinweis E 4.3.1958, 2525/54 und E 9.4.1958, 1265/56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040106.X03Im RIS seit
20.11.2000