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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH hat die Behörde bei Verhängung des Aufenhaltsverbotes ungeachtet des Vorliegens eines der im § 18 Abs 2 FrG 1993 aufgezählten Tatbestände eine Beurteilung dahingehend vorzunehmen, ob dieser Tatbestand in concreto die im § 18 Abs 1 FrG 1993 umschriebene Annahme rechtfertigt. In diesem Zusammenhang hat die Behörde zu berücksichtigen, daß die durch den Verstoß gegen § 64 KFG hervorgerufene Gefährdung öffentlicher Ordnung aufgrund der mittlerweile erworbenen Lenkerberechtigung weggefallen ist (Hinweis E 18.1.1996, 94/18/1117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995210166.X04Im RIS seit
19.03.2001