RS Vwgh 1996/11/13 95/21/0166

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
KFG 1967 §64;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH hat die Behörde bei Verhängung des Aufenhaltsverbotes ungeachtet des Vorliegens eines der im § 18 Abs 2 FrG 1993 aufgezählten Tatbestände eine Beurteilung dahingehend vorzunehmen, ob dieser Tatbestand in concreto die im § 18 Abs 1 FrG 1993 umschriebene Annahme rechtfertigt. In diesem Zusammenhang hat die Behörde zu berücksichtigen, daß die durch den Verstoß gegen § 64 KFG hervorgerufene Gefährdung öffentlicher Ordnung aufgrund der mittlerweile erworbenen Lenkerberechtigung weggefallen ist (Hinweis E 18.1.1996, 94/18/1117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210166.X04

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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