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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Den weiteren Verbleib eines vergeblich von der Polizei Gesuchten in seinem Heimatland in der Dauer von drei Jahren durfte die Behörde als Indiz für die Unglaubwürdigkeit des Asylwerbers hinsichtlich der geltend gemachten Fluchtgründe werten.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010395.X01Im RIS seit
20.11.2000