RS Vwgh 1996/11/13 95/01/0395

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Den weiteren Verbleib eines vergeblich von der Polizei Gesuchten in seinem Heimatland in der Dauer von drei Jahren durfte die Behörde als Indiz für die Unglaubwürdigkeit des Asylwerbers hinsichtlich der geltend gemachten Fluchtgründe werten.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010395.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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