RS Vwgh 1996/11/13 96/01/0635

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §5 Abs1;
AufG 1992 §2 Abs1;

Rechtssatz

Es besteht keine Verpflichtung der Asylbehörden, mit der Aberkennung des Asyls so lange zuzuwarten, bis der Aufenthalt des Fremden auf anderer gesetzlicher Grundlage gesichert ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996010635.X02

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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