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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §5 Abs1;Rechtssatz
Es besteht keine Verpflichtung der Asylbehörden, mit der Aberkennung des Asyls so lange zuzuwarten, bis der Aufenthalt des Fremden auf anderer gesetzlicher Grundlage gesichert ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010635.X02Im RIS seit
02.05.2001