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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;Rechtssatz
Mehrmalige Übertretungen des § 64 Abs 1 KFG können auch ohne verwaltungsbehördliche Bestrafung im Zusammenhalt mit einer - die Voraussetzungen des § 18 Abs 2 Z 1 FrG 1993 nicht erfüllenden - Verurteilung wegen Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB unter Berücksichtigung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden die im § 18 Abs 1 Z 1 FrG 1993 umschriebene Annahme als gerechtfertigt erscheinen lassen (Hinweis E 20.3.1996, 95/21/0380).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996210184.X01Im RIS seit
19.03.2001