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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Lassen die Ausführungen des erstinstanzlichen Bescheides nicht erkennen, auf welchen Grundlagen die darin enthaltenen Feststellungen über die Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers beruhen, so bildet dies einen Anlaß, das Ermittlungsverfahren wiederholen oder ergänzen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010373.X02Im RIS seit
20.11.2000