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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/02/27 94/16/0010 3Stammrechtssatz
Die Amtshandlung muß, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei erkennbar sein. Amtshilfeersuchen im Verifizierungsverfahren, Mitteilungen an den Abgabepflichtigen über das Ergebnis des Verifizierungsverfahrens sowie Amtshandlungen einer sachlich zuständigen - wenn auch örtlich unzuständigen - Abgabenbehörde wirken verjährungsunterbrechend (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, Randziffer 9, 22 und 26 zu § 209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160217.X01Im RIS seit
20.11.2000