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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §12 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/16/0147 E 14. November 1996Rechtssatz
Ungeachtet des Umstandes, daß sich der ursprüngliche Antrag des Abgabepflichtigen auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit von insgesamt 1987 Stromerzeugungsanlage bezog, wurde in einem späteren Schriftsatz der einheitlichen Antrag um Beendigung des anhängigen Verfahrens gestellt. Mit diesem Urgenzschreiben wurde somit nicht eine Mehrheit selbständiger Ansuchen iSd § 12 Abs 1 GebG gestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994160148.X02Im RIS seit
07.06.2001