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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §1 idF 1992/373;Rechtssatz
Es kommt nach § 1 MOG nicht darauf an, daß für eine bestimmte Käsesorte eine überhöhte Produktion im Inland besteht. Ziel bei der Vollziehung der Abschnitte A und B des MOG ist nach § 1 MOG nämlich der Schutz der gesamten inländischen Milchwirtschaft. Ein solcher Schutz kann durchaus dann erforderlich sein, wenn es für den gesamten inländischen Käse und nicht bloß für eine bestimmte Käsesorte beträchtliche Verwertungsprobleme gibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160071.X08Im RIS seit
27.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011