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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art38Leitsatz
Unzulässigkeit einer Anklage einer Einzelperson gegen den Bundespräsidenten wegen Ratifizierung des Beitritts Österreichs zur EU; Anklageerhebung nur durch Beschluß der BundesversammlungRechtssatz
Die Eingabe war darum - mangels Antragsberechtigung - als unzulässig zurückzuweisen, weshalb auf die Anregung, aus Anlaß der Strafverfolgung des Bundespräsidenten ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten, nicht mehr einzugehen war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnklageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:E2.1994Dokumentnummer
JFR_10058793_94E00002_01