Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33 TP5;Rechtssatz
Soll bei vorzeitiger Vertragsauflösung dem Vermieter jedenfalls die Miete für die 25-jährige Grundvertragsdauer zustehen, so ist eine Aliquotierung der Mietzinsvorauszahlung nicht vereinbart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160278.X03Im RIS seit
20.11.2000