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32/08 Sonstiges SteuerrechtNorm
UmgrStG 1991 §22 Abs3;Rechtssatz
Nach § 22 Abs 3 UmgrStG 1991 können - dies wird durch die in der Regierungsvorlage erklärte Absicht des Gesetzgebers verstärkt - auch Personengesellschaften (Mitunternehmergesellschaften) ihr Vermögen kapitalverkehrsteuerbefreit in eine Körperschaft einbringen (Hinweis 266 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994160157.X01Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
29.01.2013