RS Vwgh 1996/11/19 96/05/0152

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Veröffentlicht am 19.11.1996
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Index

L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
GdO NÖ 1973 §61;

Rechtssatz

Weder einem abweisenden noch einem zurückweisenden Vorstellungsbescheid kommt in seiner Begründung bindende Wirkung für das weitere Verfahren zu.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungBindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050152.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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