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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Kanalanschlußpflicht tritt gem § 36 Abs 3 OÖ BauO 1976 durch einen entsprechenden Anschlußauftrag ein. Soweit die Anschlußpflicht besteht, wird die Rechtskraft der Baubewilligung, in der allenfalls eine andere Form der Abwasserbeseitigung vorgesehen wurde, durchbrochen (Hinweis E 12.9.1989, 84/05/0207).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050134.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011