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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0183 3Stammrechtssatz
Bei der Erteilung der baubehördlichen Bewilligung ist die Behörde zunächst verpflichtet, sich ein Bild über den Betrieb als solchen, einschließlich des Betriebsablaufes zu verschaffen, um die Frage der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens erörtern zu können (Hinweis E 17.5.1979, 1534/78, VwSlg 9845A/1979).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050207.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009