RS Vwgh 1996/11/19 96/05/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1996
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Index

L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Bgld 1969 §14 Abs3 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0183 3

Stammrechtssatz

Bei der Erteilung der baubehördlichen Bewilligung ist die Behörde zunächst verpflichtet, sich ein Bild über den Betrieb als solchen, einschließlich des Betriebsablaufes zu verschaffen, um die Frage der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens erörtern zu können (Hinweis E 17.5.1979, 1534/78, VwSlg 9845A/1979).

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050207.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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