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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Hinweis des Nachbarn, der geplante Fahrgastunterstand stelle ein Hindernis für zukünftige Bauvorhaben auf der zu bebauenden Liegenschaft dar, beinhaltet den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Fluchtlinien iSd § 134a litd iVm § 5 Abs 6 und § 10 Abs 2 Wr BauO. Daher hat die Behörde ein Ermittlungsverfahren darüber abzuführen, ob ein solcher Verstoß gegen subjektive öffentliche Rechte des Nachbarn durch das bewilligte Bauvorhaben tatsächlich bewirkt wird.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050185.X01Im RIS seit
11.07.2001