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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/08 94/12/0208 3Stammrechtssatz
Wird eine Suspendierung nach ihrer Begründung auf mehrere Dienstpflichtverletzungen (im Verdachtsbereich) gestützt, so genügt schon, daß auf Grund einer schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung (im Verdachtsbereich) das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes bei Belassung gefährdet wären, um sie im Instanzenzug zu bestätigen. Es muß im allgemeinen nicht geprüft werden, ob auch alle anderen von der Behörde erster Instanz herangezogenen Dienstplichtverletzungen (für sich allein oder im Zusammenhalt) die Suspendierung rechtfertigen würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090166.X02Im RIS seit
20.11.2000