RS Vwgh 1996/11/19 94/09/0166

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Veröffentlicht am 19.11.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/08 94/12/0208 3

Stammrechtssatz

Wird eine Suspendierung nach ihrer Begründung auf mehrere Dienstpflichtverletzungen (im Verdachtsbereich) gestützt, so genügt schon, daß auf Grund einer schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung (im Verdachtsbereich) das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes bei Belassung gefährdet wären, um sie im Instanzenzug zu bestätigen. Es muß im allgemeinen nicht geprüft werden, ob auch alle anderen von der Behörde erster Instanz herangezogenen Dienstplichtverletzungen (für sich allein oder im Zusammenhalt) die Suspendierung rechtfertigen würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994090166.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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