Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/11 90/18/0018 2 Stammrechtssatz
Die Nachholung der Begründung in der Gegenschrift ersetzt nicht die der Behörde obliegende Verpflichtung, Parteiengehör zu gewähren und den Bescheid zu begründen (Dienstrecht).
Schlagworte Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel