RS Vwgh 1996/11/19 96/09/0226

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Veröffentlicht am 19.11.1996
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12a;
BHZÜV 1995;

Rechtssatz

Die BHZÜV schränkt bloß die Personengruppe ausländischer Arbeitnehmer ein, für die im Bundeshöchstzahlenüberziehungsverfahren die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung überhaupt in Betracht kommt; die Zugehörigkeit zu dem in der BHZÜV genannten Personenkreis ist aber nicht die einzige Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung in diesem Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996090226.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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