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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Die AKTIVE TEILNAHME eines Beamten an einem Gewinnkettenspiel (ein Spiel, bei dem vom Betreiber des Spiels eine Vermögensschädigung der Mitspieler zumindest bewußt in Kauf genommen wird; Hinweis OGH 13.3.1996, 5 Ob 506/96), ist ungeachtet der Frage, ob dieses Verhalten zu einer strafgerichtlichen Verfolgung führt (Hinweis E 16.1.1992, 91/09/0175), als eine offenkundig das Ansehen des Amtes bzw wesentliche Interessen des Dienstes gefährdende Dienstpflichtverletzung zu sehen (Hinweis E 19.5.1993, 92/09/0032; Zusicherungserklärungen für ein völlig risikoloses Spielen der Mitspieler ändern nichts an dieser Beurteilung; hier handelt es sich zudem um einen auch mit dem Schutz der Vermögenswerte anderer betrauten Gendameriebeamten in leitender Funktion).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090281.X02Im RIS seit
20.11.2000