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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hat die Baubehörde zu Unrecht das Vorliegen einer bloß anzeigepflichtigen Baumaßnahme angenommen, muß iS einer verfassungskonformen Auslegung dem Grundeigentümer in dem Verfahren, in dem dann zu Unrecht ein Bescheid gem § 62 Abs 4 Wr BauO ergangen ist, Parteistellung eingeräumt werden, weil das Verfahren ein gem § 60 Wr BauO bewilligungspflichtiges Bauvorhaben beträfe, in dem der Eigentümer gem § 134 Abs 3 Wr BauO jedenfalls Parteistellung hat.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050180.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2014