Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/10 95/15/0181 3Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustandegekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher aufgrund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150202.X03Im RIS seit
20.11.2000