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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/14/0141 1Stammrechtssatz
Unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 7 EStG 1972, Textziffer 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130304.X01Im RIS seit
20.11.2000