RS Vwgh 1996/11/20 96/15/0097

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Veröffentlicht am 20.11.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §26 Z4;
EStG 1988 §68 Abs5;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, daß Lohngestaltenden Vorschriften - für steuerliche Zwecke - die normative Bedeutung zukommen könne, Tätigkeiten am Dienstort (Büro, Betriebstätte, Werksgelände, Lager usw) als Dienstreise zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150097.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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