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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §198 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/13/0007 E 4. Dezember 1997 94/13/0022 E 26. November 1997Rechtssatz
Der nach § 21 Abs 4 UStG 1972 ergehende Jahresveranlagungsbescheid ist ein Abgabenbescheid iSd § 198 Abs 1 BAO (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 5 zu § 198 BAO). Ausgehend vom normativen Gehalt des nach § 21 Abs 4 UStG 1972 ergehenden Jahresveranlagungsbescheides kann dieser eine Rechtsverletzung nur dann bewirken, wenn die Abgabenschuld an Umsatzsteuer höher festgesetzt worden ist, als dies bei Beachtung des Gesetzes hätte geschehen dürfen. Eine niedriger als gesetzlich geboten erfolgte Festsetzung der Jahresumsatzsteuerschuld hingegen kann wegen der Beschränkung der rechtlichen Wirkung des Jahresveranlagungsbescheides für Umsatzsteuer auf das veranlagte Jahr einen Abgabepflichtigen in keinem Recht verletzen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130017.X01Im RIS seit
20.11.2000