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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Bei Hotelgebäuden tritt im besonderen Maße der Gesichtspunkt der wirschaftlichen Abnutzung (Veralterung, Entmodung) neben den der technischen Abnutzung (Substanzverzehr). Der Grund dafür liegt in der verhältnismäßig raschen Änderung jener Maßstäbe, die international insb bei Hotels der Luxuskategorie als Ausstattungsstandard vorgesehen sind. Dazu kommt, daß Räumlichkeiten, die von kurzfristig wechselnden Personen benutzt werden, regelmäßig auch einer erhöhten technischen Abnutzung unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1989130259.X07Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008