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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs7;Rechtssatz
Ein vom Leistungsempfänger ausgestellter Beleg kann eine Gutschrift iSd § 11 Abs 8 UStG 1972 darstellen; daß der Beleg nicht als "Gutschrift", sondern als "Rechnung" bezeichnet ist, ist hiefür nicht schädlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150179.X05Im RIS seit
20.11.2000