RS Vwgh 1996/11/20 95/15/0179

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Veröffentlicht am 20.11.1996
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Index

21/01 Handelsrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

HGB §17 Abs1;
HGB §4 Abs1;
UStG 1972 §11 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Voraussetzung des § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 wird nicht deshalb nicht entsprochen, weil der Minderkaufmann zu Unrecht auf der Rechnung seinem Namen die Bezeichnung "Firma" voranstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150179.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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